COWI - Gebrüder Conrad GmbH, Wiesbaden - Fachgroßhandel für Hydraulik und Pneumatik

COWI – Gebrüder Conrad GmbH, Wiesbaden

Ihr technischer Fachgroßhandel für Hydraulik- und Pneumatikkomponenten aller Art

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Geltung der Bedingungen

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen - Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

Angebote und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweils neusten Ausgabe unserer Kataloge, Prospekte und Preislisten. Für die genaue Einhaltung der im Katalog angegebenen Daten kann keine Gewähr übernommen werden. Abnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nachträglich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt werden, ohne daß sich hieraus Ansprüche irgendwelcher Art für den Käufer ergeben.

Preise/Lieferung

Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich zu den am Tage der Lieferung gültigen Notierungen. Es sind Nettopreise in EURO ohne Mehrwertsteuer; diese wird gesondert ausgewiesen zu dem am Tage der Rechnungsstellung gültigen Satz. - Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Hersteller-Werk in Einwegverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen. Für Lieferungen ab unserem Lager, werden Fracht- und Verpackungszuschläge anteilig berechnet, der Anteil orientiert sich an den jeweils gültigen Beförderungstarifen.

Lieferungen, Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten und bestätigten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Lieferfristen bleibt der Käufer zum Nachempfang verpflichtet.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrungen, Personalmangel usw.), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Umstände berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Hinsichtlich der Liefermenge steht es uns frei, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern. Keine Annullierung, kein Umtausch oder Rücknahme von SONDERANFERTIGUNGEN UND SCHLÄUCHEN.

Gefahrenübergang

Wir liefern unversichert auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die jeweilige Transportperson übergeben oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. - Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Gewährleistung

Geringfügige Änderungen gegenüber den Katalogen bleiben vorbehalten und gelten nicht als Fehler.

Der Käufer hat uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen.

Im Falle rechzeitiger und berechtigter Mängelrügen ist unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises beschränkt. Bessern wir nach oder liefern wir neu, werden nur die Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der von unseren Lieferanten geleisteten Werkarbeiten aufweisen. Sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Sämtliche Neben- oder Folgekosten gehen zu Lasten des Käufers. - Für solche Mängel, die dem Material anhaften und bei der Verarbeitung durch uns nicht sichtbar werden, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, auch wenn sie sich gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen richten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller - auch Saldoforderungen - die uns - aus welchem Rechtsgrund auch immer - gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigegeben, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Erlischt unser etwaiges Miteigentum durch Verbindung oder sonstige gesetzliche Vorschriften, wird bereits jetzt vereinbart, daß das entstehende Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Verkäufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Er verpflichtet sich unser Eigentum/Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung und Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Käufern.

Der Käufer ist berechtigt, die entstandene Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für Rechnung seines Käufers und in dessen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. - Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Zahlungen

Alle Rechnungen sind - unbeschadet des Wareneinganges - innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Unsere Vertreter oder Reisenden sind nicht zum Inkasso berechtigt. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, sind wir berechtigt, eine etwa bestehende Restschuld insgesamt fälligzustellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind dann außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Zahlungen per Wechsel oder Scheck gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für etwaige Nachteile wegen nicht formrichtigen oder rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung haften wir nicht. Gegenüber unseren Zahlungsforderungen sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Rechte und Forderungen, die aus Gewährleistungsansprüchen hergeleitet werden.

Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Informationen, die uns im Zusammenhang mit Bestellungen bekannt werden, nicht als vertraulich.

Daten, die uns bei der Vertragsabwicklung zugänglich werden, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist Wiesbaden.

Gerichtstand ist Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.